Dollensky Bilanzbuchhaltung Slideshow

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Rechtsgrundlagen

Was DARF ich für SIE tun?

Die aktuellen rechtlichen Bestimmungen für „Bilanzbuchhalter nach BiBuG“ bilden Grundlage und gesetzlichen Rahmen folgender möglicher Dienstleistungen:
  • Pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung)
  • Lohnverrechnung
  • Erstellung von Saldenlisten
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Kalkulatorische Buchhaltung (Kostenrechnung)
  • Bilanzerstellung bis zu den Grenzen des §125 idF BAO BGLB I 9/1998  → Umsatz bis rund EUR 360.000; bei Lebensmitteleinzelhändlern und Gemischtwarenhändlern rund EUR 580.000
  • Vertretung und Abgabe von Erklärungen vor Finanzbehörden in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung
  • Sonstige Vertretung für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
  • Elektronische Akteneinsicht gegenüber Abgabebehörden des Bundes
Foto Bilanzbuchhaltung Birgit Bracek Dollensky