Rechtsgrundlagen
Was DARF ich für SIE tun?
Die aktuellen rechtlichen Bestimmungen für „Bilanzbuchhalter nach BiBuG“ bilden Grundlage und gesetzlichen Rahmen folgender möglicher Dienstleistungen:
- Pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung)
- Lohnverrechnung
- Erstellung von Saldenlisten
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Kalkulatorische Buchhaltung (Kostenrechnung)
- Bilanzerstellung bis zu den Grenzen des §125 idF BAO BGLB I 9/1998 → Umsatz bis rund EUR 360.000; bei Lebensmitteleinzelhändlern und Gemischtwarenhändlern rund EUR 580.000
- Vertretung und Abgabe von Erklärungen vor Finanzbehörden in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung
- Sonstige Vertretung für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
- Elektronische Akteneinsicht gegenüber Abgabebehörden des Bundes