29.12.2011
Kinderbetreuungskosten
An Angehörige geleistete Zahlungen für Kinderbetreuungskosten sind als außergewöhnliche Belastung dann von der Steuer absetzbar, wenn der Angehörige in einem anderen Haushalt lebt, pädagogoisch im Sinne des Gesetzes qualifiziert ist, er , anders als überlicherweise bei einer Kinderbetreuung durch Verwandte, hierfür ein echtes Entgelt erhält und der diesbezügliche Vertrag den für Angehörigenverträge entsprechenden steuerlichen Kritierien entspricht.
In einer von den Medien viel beachteten Entscheidung hat der UFS festgestellt, dass die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten durch Betreuer, die (nur) eine einschlägige 8-stündige Ausbildung absolviert haben, nicht ausreicht. Als Begründung wird ausgeführt, dass diese betreuenden Personen über keine ausreichende pädagogische Qualifikation verfügen. Dies steht im Gegensatz zu den dazu ergangenen BMF-Erlässen. Nach Auskunft des BMF sei diese UFS-Entscheidung eine Rechtsmeinung im Einzelfall. Der BMF-Erlass gelte weiterhin als Richtschnur und die 8-stündigen Ausbildungskurse seien von den Finanzämtern zu akzeptieren.
28.12.2011
Ende März starteten die Wirtschaftskammern in allen Bundesländern mit der Erstellung des Buchprojektes „Gesichter – 101 EPU“. Aufgerufen waren dazu alle Mitglieder der Wirtschaftskammer, die ihre Leistungen und Produkte als EPU produzieren bzw. am Markt anbieten.
Ich freue mich sehr es auf die Online-Ausgabe geschafft zu haben!
hier der Link zum Nachlesen
http://epu.wko.at/epu101_online/epu_101plus/index.html#/50
--> unter dem Reiter Links ist der Link direkt zum Klicken
27.12.2011
VwGH sieht erwerbsorientierte Zusatzausbildung als abzugsfähig
Bislang war nach Ansicht der Finanzverwaltung die Ausbildung in einem Zweit- oder Nebenberuf bei Aufrechtserhaltung der ausgeübten Haupttätigkeit keine steuerlich abzugsfähige Umschulung. Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht der Umstand, dass der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt. Dass die steuerliche Berücksichtigung von Umschulungskosten aber auf diesen Fall beschränkt wäre, ergibt sich weder aus dem Gesetz noch Interpretation. Der VwGH stellt nun fest, dass Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sind, die unter Berücksichtigung der zunächst anfallenden Ausbildungskosten zur Sicherung des Steuerpflichtigen beitragen und daher künftig eine Steuereinnahmequelle darstellen.
23.12.2011
Ausgleich für die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags (AVAB) ab 2011
Für Ehepaare ohne Kinder wurde ab 2011 der AVAB gestrichen. Um Härtefälle auszugleichen, wurde für Pensionisten im Gegenzug der Pensionistenabsetzbetrag von 400€ auf 764€ erhöht, wenn das Einkommen des Penionisten maximal 13.100€ betragen hat und der Ehepartner, mit dem der Pensionist mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet war, nicht mehr als 2.200€ pa verdient hat. Diese Grenze von 13.100€ wird nunmehr ab 2012 auf 19.930€ erhöht.
Aus den gleichen Gründen verdoppelt sich ab 2012 der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag (von 2.920€ auf 5.840€) für Alleinverdiener ohne Kinder (hier darf der Ehepartner aber bis zu 6.000€ im Jahr verdienen). Außerdem vermindert sich der Selbstbehalt für die Berechnung der zumutbaren Mehrbelastung bei Kosten, die als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden sollen, in diesen Fällen um 1%
08.11.2011
Steuerkalender für November 2011
am 15.November sind folgende Abgaben fällig:
Körperschaftsteuer (1/4 jährliche VZ)
Umsatzsteuer für September 2011
Werbeabgabe für September 2011
Lohnsteuer für Oktober 2011
Dienstgeberbeitrag für Oktober 2011
Dienstgeberzuschlag für Oktober 2011
KFZ-Steuer für 07,08 und 09 2011
Kommunalsteuer für Oktober 2011
Grundsteuer: (1/4jährlich)
Kammerumlage für 07,08 und 09 2011
NOVA für 09
KEST für 09
Landschaftsabgabe - VZ
14.09.2011 - NÖ Wirtschaftspressedienst
"Mobile Buchhalterin" hat eine Marktlücke entdeckt
Mit dem immer größer werdenden Anteil der Ein-Personen-Unternehmen hat die Bilanzbuchhaltungskanzlei Birgit Bracek-Dollensky aus Kottingbrunn eine Marktlücke entdeckt. Sie bietet ihre Dienste als mobiles Buchhaltungsservice an. Im Gespräch mit dem NÖ Wirtschaftspressedienst bringt es Bracek-Dollensky auf den Punkt: "Gerade für Klein- bis Kleinstunternehmen bin ich eine gute Alternative zum klassischen Steuerberater.²
Derzeit betreut Bracek-Dollensky 30 Kunden aus diversen Branchen. Da sie flexibel ist, kommt sie in den jeweiligen Betrieb, wenn es sehr schnell sein muss, sogar mit dem Motorrad. Dort sortiert sie die Belege, verbucht sie, schafft Ordnung in den Unterlagen und bereitet die jeweiligen Steuererklärungen vor. "Das Plus für meine Kunden ist, dass sie ihre Belege im Haus haben und so jederzeit darauf zurückgreifen können. Auch sind die Kosten im Vergleich zu einer Angestellten deutlich geringer, da ja nur die direkt geleisteten Stunden abgerechnet werden², so Bracek-Dollensky.
Großen Wert legt sie auf ihre eigene Fort- und Weiterbildung. "Meine Kunden sollen sicher sein², sagt Bracek-Dollensky, "immer eine Buchhalterin zu haben, die auf dem aktuellsten Stand ist.² So könnten sie sich auf ihr eigentliches Geschäftsfeld konzentrieren und seien auch noch der nicht immer geliebten Buchhaltung entbunden. (hm)
21.07.2011
Kilometergelder – Fahrrad und Fußweg
Die Reisegebührenvorschrift sieht ab 1.1.2011 für Dienstfahrten (-wege) mit dem eigenen Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Strecken von mehr als 2 Kilometern ein einheitliches Kilometergeld von € 0,38 je Kilometer vor. Solche Vergütungen an Dienstnehmer gelten als steuerfrei auszahlbar. Für betriebliche Fahrrad-Kilometergelder ist allerdings weiterhin nur eine Pauschalierung mit 0,24 je km, höchstens jährlich € 480,-- vorgesehen (EStR 2000 Rz 1527). Eine Anhebung dieser Beträge ist derzeit noch nicht erfolgt.
19.07.2011
Gem. §13 EStG 1988 unterliegen Wirtschaftsgüter nicht der Aktivierungspflicht und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Bezahlung bei §4 Abs. 3 EStG Gewinnermittlern) in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
21.06.2011
Beim „Ferialpraktikum“ unterscheidet man zwischen Pflichtpraktikum (das von der Schule vorgeschrieben ist) und der Ferialarbeit, dem klassischen „Sommerjob“, mit dem die Jugendlichen als Ferialarbeitnehmer Geld verdienen wollen, um ihren Lebensinhalt zu bestreiten.
Ferialpraktikanten (Pflichtpraktikanten) sind Schüler oder Studierende, die als Ergänzung zu einer schulischen Ausbildung ein von der jeweiligen Schule vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund. Für den oder die FerialpraktikantIn besteht keine Arbeitspflicht. Fachliche Anweisungen und Anweisungen zum Arbeitnehmerschutz können selbstverständlich gegeben werden. Ein Taschengeld kann frei vereinbart werden. Wird ein Taschengeld gezahlt, sind Ferialpraktikanten bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.
Vorsicht: Legen Kollektivverträge verbindlich eine Entlohnung für Ferialpraktikanten fest, liegt ein Arbeitsverhältnis vor. Dies ist beispielsweise in der Gastronomie der Fall.
20.06.2011
Das BMF hat kürzlich die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 aktualisiert und die Fahrzeuge KIA cee`d Typ ED SW (4 Seitentüren), KIA Sportage Typ SLS (4 Seitentüren) und Think City Van (Elektromotor, 2 Seitentüren) neu aufgenommen.
Am 15. Juli 2011 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Mai 2011;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Mai 2011;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Mai 2011;
•Werbeabgabe für den Monat Mai 2011;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Mai 2011;
•Lohnsteuer für den Monat Juni 2011;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juni 2011;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juni 2011;
•Kommunalsteuer für den Monat Juni 2011.
Die am meisten vorkommenden Steuern sind unterstrichen.
Für jedes Unternehmen muss individuell beurteilt werden, welche Steuern zutreffen.
z.B: beschäftigt man keine Arbeitnehmer fallen auch keine Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer an.Am 15. Juni 2011 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat April 2011;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat April 2011;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat April 2011;
•Werbeabgabe für den Monat April 2011;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat April 2011 ;
•Lohnsteuer für den Monat Mai 2011;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Mai 2011;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Mai 2011;
•Kommunalsteuer für den Monat Mai 2011.
Die am meisten vorkommenden Steuern sind unterstrichen.
Für jedes Unternehmen muss individuell beurteilt werden, welche Steuern zutreffen.
z.B: beschäftigt man keine Arbeitnehmer fallen auch keine Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer an.
14.06.2011
Das Abgabenänderungsgesetz 2011 bringt u. a. Änderungen im Neugründungs-Förderungsgesetz (Beschluss vom 31.05.2011), mit denen Jungunternehmer entlastet und zur Einstellung von Mitarbeitern motiviert werden sollen. Schon jetzt sind Neugründungen im ersten Jahr für alle beschäftigten Arbeitnehmer von mehreren lohnabhängigen Abgaben befreit. Weil ganz zu Beginn aber oft noch keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung künftig auf drei Jahre ausgedehnt. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Begünstigung auf zwölf Monate begrenzt, wobei diese Frist mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers startet. Bei der Abgabenbegünstigung entfallen für maximal zwölf Monate die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, die Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers, die Beiträge zur Unfallversicherung und zur Kammerumlage. Bezüglich der Anzahl der Mitarbeiter, für die eine Begünstigung möglich ist, besteht in den ersten zwölf Kalendermonaten ab der Neugründung keine Einschränkung. Im zweiten und dritten Jahr wird die Befreiung nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer gewährt.
09.06.2011
Spenden: Die Absetzbarkeit von Spenden wird auf Tierheime, Umweltschutzorganisationen und Feuerwehren ausgeweitet.
Strafen, Geldbußen und Abgabenerhöhungen: sind ausdrücklich steuerlich nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähig.
Lohn-und Sozialdumping-Gesetz: Ab 01.05.2011 ist Unterentlohnung eine strafbare Handlung. Jeder Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer unter dem Kollektivvertrag bezahlt, begeht eine strafbare Handlung. Die Verwaltungsstrafen für dieses Delikt betragen zwischen EUR 1.000 und 50.000 pro Arbeitnehmer.
Arbeitnehmerveranlagung: Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzl. Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung sind ohne Höchstbetragsbeschränkung in vollem Ausmaß (keine Viertelung) und ohne Kürzung um den Pauschalbetrag abzugsfähig.
Unter die Sonderausgabenbegünstigung fallen nur Personenversicherungen, nicht aber Sachversicherungen.
09.04.2011
ACHTUNG: Steuererklärungen können nur noch bis 30.April in Papierform eingereicht werden! - Diese Frist verlängert sich auf den 30.Juni wenn über Finanzonline eingereicht wird.
09.04.2011
Fällige Steuern zum 15.04.2011
USt 02/2010, Flugabgabe 02/2011
LSt, DB, DZ 03/2011
Kommunalsteuer 03/2011
KESt 02/2011, NoVA 02/2011
Energieabgaben 02/2011
Versicherungssteuer 02/2011
Gebühren, Gesellschaftssteuer 02/2011
Werbeabgabe 02/2011
Feuerschutzsteuer 02/2011
Fremdenverkehrsabgabe 01-03/2011
08.04.2011
Arbeitnehmerveranlagung (AV): Ab dem Veranlagungsjahr 2010 werden die Formulare zur Arbeit maschinell gelesen. Dadurch ist es nicht mehr möglich, diese Formulare, online wie bisher, von der Website des BMF herunterzuladen.
Die Finanz möchte auf diesem Wege möglichst viele Steuerpflichtige dazu bewegen, ihre Daten zur AV direkt in FinanzOnline einzugeben.
Sie können nach wie vor das amtlichen Papierformulare ausfüllen. Durch die maschinelle Einlesung müssen jedoch beim Ausfüllen die entsprechenden Hinweise beachtet werden.
Achtung: Sollten Sie zusätzliche nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte über EUR 730 jährlich erzielen, so müssen Sie bis zum 30.April des Folgejahres (FinanzOnline bis 30.Juni )eine ESt-Erklärung (Formulare E1+E1a) durchführen!
Das BMF hat kürzlich die Liste der Kleinlastkraftwagen aktualisiert und um das Fahrzeug Hyundai i30 (Hatchback) LKW (4 Seitentüren) erweitert. Die vollständige Liste der Fiskal-LKW´s finden Sie unter: www.bmf.gv.at
31.01.2011
Am 4. und 18. Februar 2011 in der Zeit von 15 – 18 Uhr kostenlose Beratung für Ihre Arbeitnehmerveranlagung (2006-2010) in der Kulturwerkstatt Kottingbrunn. Holen Sie sich Ihr Geld - ich unterstütze Sie gerne.
Gute Vorbereitung führt zu einem raschen Ergebnis - Fordern Sie Ihre Checkliste per Mail unter office@dollensky.at
Am 15.Dezember 2010 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer für den Monat Oktober 2010 (§ 21 Abs. 1 UStG)
Lohnsteuer für den Monat November 2010 (§ 79 Abs. 1 EStG 1988)
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat November 2010 (§ 43 Abs. 1 FLAG)
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat November 2010
Kommunalsteuer für den Monat November 2010Vormerken: am 4. und 18. Februar 2011 in der Zeit von 15 – 18 Uhr kostenlose Beratung für Ihre Arbeitnehmerveranlagung (2006-2010) in der Kulturwerkstatt Kottingbrunn. Holen Sie sich Ihr Geld - ich unterstütze Sie gerne.
Gute Vorbereitung führt zu einem raschen Ergebnis - Fordern Sie Ihre Checkliste per Mail unter office@dollensky.at
Rasch handeln: mit Jahresende läuft die 5-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 aus.
Am 15. Oktober 2010 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat August 2010 (§ 21 Abs. 1 UStG)
Lohnsteuer für den Monat September 2010 (§ 79 Abs. 1 EStG 1988)
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat September 2010 (§ 43 Abs. 1 FLAG)
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat September 2010
Kommunalsteuer für den Monat September 2010
Achtung der Rhythmus der Abgaben ist nicht für alle Abgabenarten gleich!
Umsatzsteuerzahllast am 15. des zweitfolgenden Monats
lohnabhängigen Abgaben bereits am 15. des Folgemonats